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ie können Sie vorsorgen? |
Stirbt jemand und ist völlig alleinstehend oder sind Angehörige
nicht direkt zu ermitteln, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt
veranlasst. Das Ordnungsamt schließt sich da den Minimalsätzen
des Sozialamtes an und kann wegen der Kostenersparnis, auch gegen
den Willen des Verstorbenen, eine Feuerbestattung anordnen.
Um sicherzustellen, dass die einstige Bestattung wunschgemäß
durchgeführt wird, bieten wir Ihnen die Möglichkeit,
schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit unserem
Unternehmen abzuschließen. Mit diesem Vertrag treffen Sie
die notwendige Vorsorge und sichern sich so günstig eigenverantwortlich
ab - sich selbst, dem Partner und der Familie zu liebe.
